Arbeitseinsatz


Jedes Mitglied (zwischen 16 und 65 Jahren) ist verpflichtet, während der Saison 4 Stunden Arbeitseinsatz zu leisten. Für den Arbeitseinsatz gibt es jeweils am Anfang und am Ende der Saison einen Termin um die Anlage für die Saison, bzw. für den Winter vorzubereiten. Darüber hinaus können weitere Leistungen (z.B. Thekendienst, Hilfe beim Tag der Regionen, etc.) in Absprache mit einem verantwortlichen Vorstandsmitglied als Arbeitseinsatz gewertet werden.
Wird die Leistung nicht erbracht, wird eine Ersatzzahlung gemäß der Beitragsordnung fällig und vom Konto abgebucht.